Ingenieurbüro für Wasserwirtschaft und innovative Umwelttechnik GmbH

Wir sind Mitautoren des neuen Fachbuches:

"Sulfid-Praxishandbuch
der Abwassertechnik"


Fachbuch

Frequently Asked Questions
freie Sachverständige 

Einige Fragen die uns sehr oft gestellt werden:

1.  Wie effektiv ist das Ausstrippen von gelöstem Schwefelwasserstoff (H2S), z.B. am Ende einer Druckrohrleitung?

Prinzipiell wird durch das Ausstrippen der Anteil an gelöstem Schwefelwasserstoff reduziert und damit das Geruchs- und Korrosionspotential vermindert.
Wie viel jedoch an gelöstem Schwefelwasserstoff (bezogen auf die Gesamtsulfidfracht) aus dem Abwasser ausgestrippt werden kann, hängt in erster Linie vom vorhandenen pH-Wert des Abwassers ab.
Auch unter der Voraussetzung, dass ein optimales Strippverfahren eingesetzt wird, kann beispielsweise bei Haushaltsabwasser mit einem pH-Wert von durchschnittlich 7,5 bis 8 nur um 20 - 25 % der vorhandenen Sulfidfracht ausgestrippt werden.
Aufgrund dieser Zusammenhänge ist das Ausstrippen bei bereits vorhandenem aneroben Abwasser nur sehr beschränkt wirksam.

 

2. 

Werden mit einem generellen Geruchs- und Korrosionsschutz in einem Entwässerungsgebiet die Probleme gelöst?

Ein Geruchs- und Korrosionsschutz als Generallösung wird bei entsprechend ausgeführter Qualität das entsprechende Entwässerungsgebiet entlasten, jedoch zieht in der Regel ein genereller Geruchs- und Korrosionsschutz neue, bislang nicht bekannte Probleme nach sich, die auf die angrenzenden und in Verbindung stehenden Entwässerungsgebiete negativen Einfluss haben.

Unabhängig von dem hohen Investitionsbedarf können mit einer Generallösung beispielsweise nachfolgende Konsequenzen entstehen:

  •  
  • gefährliche flächendeckende Aufkonzentration von Schwefelwasserstoff
  •  
  • erhebliches Gefährdungspotential für das Betriebspersonal
  •  
  • Geruchs- und Korrosionsprobleme werden in bisher nicht betroffene Leitungsabschnitte und auf die Kläranlage verlagert
  •  
  • Gefahr erhöhter Geruchsbelästigungen im Hausbereich (Dachentlüftungen)
  •  
  • Kanaldeckel müssen verriegelt werden, um unberechtigten Zugang zu verhindern, da ab 150 ppm H2S deutliche Gesundheitsschäden des Nervensystems und ab 300 ppm H2S subakute Vergiftungserscheinungen auftreten können
  •  
  • erhöhte Aufwendungen im Kanalnetz- und Kläranlagenbetrieb infolge erhöhter Schwefelwasserstoffkonzentration

Nicht eine Einzellösung bzw. Generallösung wird für ein Entsorgungsgebiet die Optimallösung sein, sondern eine bestimmte Anzahl individuell angepasster und aufeinander abgestimmter Lösungen stellen im Komplex die Optimallösung dar.

 

3. 

Welche Effektivität haben Antigeruchssteine in Abwasserschächten zur Verminderung bzw. Vermeidung von Geruch?

Die Effektivität ist im Wesentlichen abhängig von der Anzahl und Anordnung dieser Antigeruchssteine (Berücksichtigung der Brownschen Molekularbewegung) und der vorhandenen Luftgeschwindigkeit bei vorausgesetzter natürlicher Be- und Entlüftung.

Zu bedenken ist jedoch, dass die mit Geruch oftmals einhergehende Korrosion nicht unterbunden wird. Bei starken Turbulenzen im Abwasser und hohen H2S-Konzentrationen in Abwasserschächten ist die Effektivität, insbesondere unter Berücksichtigung der bleibenden Korrosion, in Frage gestellt.

 

Es gibt eine Vielzahl von Lösungen, die in aktive und passive Lösungen zu unterteilen sind. Die Auswahl der geeigneten Lösung hängt von den Eigenheiten eines jeden Entsorgungsge-bietes ab.

Voraussetzung für das nachhaltige und langfristige Vermindern bzw. Vermeiden von Ge-ruchs- und Korrosionsproblemen ist die qualifizierte biochemische Zustandserfassung im jeweiligen Entsorgungsgebiet.

Sie ist das Fundament für die Ermittlung optimaler und individuell angepasster Lösungen sowie deren Einsatz am richtigen Ort.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

 

Grundlage der gegebenen Antworten sind die bis zum jetzigen Zeitpunkt gesammelten Erkenntnisse. Sie sollen dem Interessenten Hinweise und Anregungen geben.
Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich.

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